Nach dem Verlassen des Festivalgeländes besteht grundsätzlich kein Recht auf Wiedereinlass. Sollte wetterbedingt das Festival unterbrochen werden müssen kann der Wiedereintritt gewährt werden.
Nach dem Verlassen des Festivalgeländes besteht grundsätzlich kein Recht auf Wiedereinlass. Sollte wetterbedingt das Festival unterbrochen werden müssen kann der Wiedereintritt gewährt werden.